1. Geltungsbereich
Das WBZ GmbH, Johannes-Mejer-Straße 16, D-25813 Husum, nachfolgend WBZ genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. WBZ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hosting- und Internetdienstleistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von WBZ. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist WBZ berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Sollte jedwede Designleistung Bestandteil des Auftrages sein, so gelten über diese Geschäftsbedingungen hinaus die allgemeinen Geschäftsbedingungen Kommunikationsdesign-Leistungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt WBZ nicht an, es sei denn, WBZ hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn WBZ in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
WBZ ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch WBZ oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann ohne Angabe von Gründen von WBZ mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. WBZ ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
WBZ ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber WBZ Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 10. geltend gemacht, ist WBZberechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für WBZ insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 9., 10., bzw. 11. geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten oder/und die Inhalte seines Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 11. geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung der im Voraus gezahlten Preise, sofern nicht die Kündigung durch WBZ verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
3. Vertragsgrundlagen
Sofern WBZ ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV- System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlichfunktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens WBZ wirksam.
4. Domainregistrierung
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet Domains (Top-Level-Domains / Sub-Level Domains) wird WBZ im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit den jeweiligen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
WBZ hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. WBZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde WBZ, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Der Kunde ist verpflichtet, WBZ einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, WBZ unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von WBZ über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und WBZ das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
5. Nutzung von Tarifen
Innerhalb eines bei WBZ gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers. Zu den Datentransfers zählen Webseitenaufrufe, Aktualisierungen per FTP, Download per FTP, versenden, empfangen und abrufen von E-Mails, Zugriffe auf die Datenbank die nicht über localhost erfolgen. Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Bei übersteigen des jeweils im Tarif enthaltenen Datentransfervolumens entstehen dem Kunden weitere Kosten in Höhe der in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preise für Datentransfervolumen.
6. Abnahme
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von WBZ mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
7. Wechsel des Vertragspartners
WBZ kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
8. Preise und Zahlung
WBZ ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. WBZ verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise.
Im Verzugsfall ist WBZ berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen und die Internet-Präsenzen des Kunden, auch der Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. WBZ ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. WBZ stellt seine Leistungen für die gesamte Mindestvertragslaufzeit im Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Diese werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde ermächtigt WBZ, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail übersandt. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist WBZ berechtigt, hierfür pro Rechnung 1,28 EUR zzgl. Porto zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet WBZ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 EUR pro Lastschrift zzgl. der für WBZ angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein anderer Betrag genannt, besitzt dieser Gültigkeit. Soweit ein WBZ-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsabhängigen Entgelte je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum erfasst und sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf drei Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
9. Lizenzvereinbarung
Der Kunde erhält von WBZ für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz) die sich im Lieferumfang der vertragsorientierten Leistungen befinden. Wird der Kunde von WBZ für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
Die von WBZ erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern ein Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von WBZ nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble/Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
Soweit dem Kunden von WBZ ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an WBZ zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber WBZ bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Pflichten der Lizenzvereinbarung verspricht der Kunde WBZ eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR.
10. Inhalte von Internet-Seiten
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Präsenz, seines Shops, eingeblendeter Banner, oder die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
Der Kunde ist verpflichtet die Inhalte seiner Internet-Präsenz und/oder seines Shops als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. WBZ ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR (in Worten: fünftausendeinhundert Euro). Darüber hinaus ist WBZ im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, die Aufnahme von Internet-Präsenzen zu verweigern, sämtliche betroffene Domains sofort zu sperren, darauf gerichtete Verweise zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. WBZ übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. WBZ wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. Bei Verstoß der Inhalte der Internet-Präsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber WBZ auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt WBZ von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
WBZ übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, WBZ kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet WBZ nur bei Vorsatz.
11. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die WBZ von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, WBZ jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von WBZ binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. WBZ behält sich das Recht vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen.
Der Kunde verpflichtet sich, von WBZ zum Zwecke des Zugang zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und WBZ unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WBZ nutzen, haftet der Kunde gegenüber WBZ auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von WBZ abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von WBZ oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von WBZ erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch geringfügige eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist WBZ berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Präsenz bzw. seinen Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. WBZ ist
berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. WBZ wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei WBZ abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Chat wurde durch WBZ eingerichtet und zur Verfügung gestellt.
12. Ende des Nutzungsrechts
Soweit dem Kunden von WBZ ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an WBZ zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber WBZ bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
13. Gewährleistung
WBZ gewährleistet über seine Hostingpartner eine Erreichbarkeit der betriebenen Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von WBZ liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. WBZ sowie seine Hostingpartner können den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Im Rahmen der Gewährleistung kann WBZ Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen durch seine Hostingpartner einbauen lassen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum der von WBZ beauftragten Hostingpartner über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und diese schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung anhand der bei WBZ erhältlichen FAQ (Frequently asked Questions) zu Hostingproblemen durchzuführen.
Der Kunde hat WBZ bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von WBZ durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
14. Haftung
Für Schäden haftet WBZ nur dann, wenn WBZ oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von WBZ zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von WBZ auf den Schaden beschränkt, der für WBZ bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die gesetzliche Haftung von WBZ bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. WBZ haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat.
15. Freistellungsanspruch
WBZ wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch WBZ in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde WBZ von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und WBZ alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von WBZ entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von WBZ gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
16. Datenschutz
WBZ sowie seine Hostingpartner erheben, verarbeiten, speichern und nutzen personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzen WBZ sowie seine Hostingpartner auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsleistungen. WBZ wird dem Kunden auf Verlangen über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, Auskunft erteilen. WBZ wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als WBZ verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
WBZ weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sowie staatliche Kontrollorgane sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
17. Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Husum. WBZ ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von WBZ auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.